Verbandsinformation (Ausdruck PDF) zum Rahmenvertrag mit den Krankenkassen (Außer AOK und
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Es gibt einen Rahmenvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen
und dem Landesverband Hessen.
Wegen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 und seiner ersten Anpassung zum 1. Januar 2017 wurden die bisherigen Vergütungsentgelte bei Krankenfahrten zum 1. Januar 2017 angepasst (Außer AOK und Knappschaft). Für diese Vergütungsvereinbarung gilt eine Mindestlaufzeit bis zum 30. Juni 2018.
Der Landesverband stellt diese
Vergütungsvereinbarung den Mitgliedsbetrieben und dem gesamten hessischen
Taxigewerbe (auf Antrag) zur Verfügung.
Danach gelten ab 1. Januar 2017
folgende Konditionen (Werte bis 31.12.2016
in Klammern):
·
Fahrten in Pflichtfahrgebieten: Diese werden (unverändert) nach den jeweils örtlichen und gültigen
Beförderungstarifen abgerechnet.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Pflichtfahrgebietes.
·
Fahrten außerhalb der
Pflichtfahrgebiete:
-
der Fahrpreis mit Taxen
beträgt 1,35 Euro je gefahrenen Besetztkilometer (bisher
1,30 Euro) inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- die Grundpauschale je Einzelfahrt mit Taxen oder Mietwagen beträgt 1,80
Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Die Abrechnung der durchgeführten Fahrtleistungen im
Kranken- Patientenbeförderungsdienst erfolgen immer mit den jeweiligen
Krankenkassen und deren Abrechnungsstellen. Wir empfehlen diese Abrechnungen
per DTA Verfahren vorzunehmen. Sie können aber per Rechnung wie bisher,
selbständig und direkt mit den Krankenkassen abrechnen.
Info
für die Mitglieder: Rechnungsstellungen können zum
Beispiel auch über das DMRZ oder der OptaData
vorgenommen werden. Hier haben Sie Vorteile
als Mitglied des Landesverbandes. Bitte bei Anfragen zu den Abrechnungen von
Krankenfahrten entsprechend darauf hinweisen.
Wie
kann ich abrechnen und was ist zu beachten? Voraussetzung zur Abrechnung
von Krankenfahrten ist eine erteilte IK Nummer, die für Ihren Taxibetrieb bei
der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen hinterlegt ist. IK Nummern sind
bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (IK) im Hause der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Alte Heerstr. 111, 53757 Sankt
Augustin, Fax-Nr. 02241 -2311334 zu beantragen.
Sie müssen sich dann auch auf unserer IK Liste eintragen lassen. Dazu muss der
Rahmenvertrag in den Downloads
herunter geladen werden. Das Dokument selbst ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Ein Verpflichtungsschein (liegt doppelt bei) ist von Ihnen auszufüllen,
abzustempeln und zu unterschreiben. Die beigefügte Checkliste zum Rahmenvertrag
ist komplett auszufüllen, mit dem Verpflichtungsschein und den Fotokopien der
Genehmigungsurkunden der jeweils
eingesetzten Fahrzeuge an uns zu senden. Für noch offenen Fragen steht Ihnen
die nachfolgende Rufnummer 069 - 79 20 78 13 zur Verfügung.
WICHTIGE DOWNLOADS zum
Herunterladen:
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Rahmenvertrag mit den Krankenkassen
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Antrag
zu Mitgliedschaft im Landesverband
Postanschrift:
Landesverband
Hessen
für
das Personenbeförderungsgewerbe e.V.
Breitenbachstraße
1
60487
Frankfurt
Zur Eintragung in unsere IK Liste benötigen wir;
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Ausgefüllte Checkliste
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Unterschriebenen Verpflichtungsschein
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Kopien der Genehmigungsurkunden
Bitte an die
angeführte Anschrift ausreichend frankiert zusenden. Vielen Dank.
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Stand
Mai 2017 / Alle Angaben sind ohne Gewähr