Verbandsinformation (Ausdruck PDF) zum Rahmenvertrag mit der Deutschen Bahn zurück zur Startseite >>
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Es gibt eine bundesweite Entgeltvereinbarung zwischen der Bahn
und dem BZP.
Durch die Einführung des gesetzlichen
Mindestlohnes zum 1.1.2015 und seiner ersten Anpassung zum 1.1.2017 wurden die
Entgelte ab 2017 neu vereinbart.
Der BZP stellt diese
Rahmenvereinbarung dem gesamten deutschen Taxigewerbe zur Verfügung.
Danach gelten ab 1.1.2017 folgende
Konditionen (Werte bis 31.12.2016 in Klammern):
·
Fahrten in Pflichtfahrgebieten: Diese werden
(unverändert) nach
den jeweils örtlichen und gültigen Beförderungstarifen abgerechnet. Es gelten die gesetzlichen
Bestimmungen des jeweiligen Pflichtfahrgebietes.
·
Fahrten außerhalb der
Pflichtfahrgebiete:
-
der Fahrpreis mit Taxen
beträgt 0,87 Euro je gefahrenen Kilometer (bisher 0,85 Euro) zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer
- mit Großraumtaxen (nur bei Fahrzeugen mit mehr als 5
Sitzplätzen, in denen auch bei Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen für jeden
Fahrgast ein Gepäckstück untergebracht werden kann) und bei mehr als 4
Fahrgästen beträgt der Fahrpreis 1,00 Euro pro
gefahrenen Kilometer (bisher 0,98 Euro) zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
- Ausnahme: Wird eine Fahrt durchgeführt, deren Ziel außerhalb des
Pflichtfahrgebietes liegt, die Fahrstrecke (besetzt) jedoch weniger als 15 Kilometer beträgt, gilt
der Taxitarif
- Zuschläge (Gepäck, Nachtzeit, Grundgebühr etc.) werden nicht berechnet.
Die Abrechnung der durchgeführten Leistungen erfolgt
bereits seit
Sommer 2008 ausschließlich über die autorisierten Zentralen.
Die Gutscheine werden hier geprüft und als Sammelrechnung mit der DB
abgerechnet. Einzelne Abrechungen an die Buchhaltungen der DB sind nicht mehr
vorgesehen. Der BZP empfiehlt für den Abrechnungsservice eine Gebühr von 5 %
einschließlich Mehrwertsteuer, die die abrechnende Zentrale von den
Taxiunternehmen erhält.
Bitte achten Sie auch darauf, dass es sich bei den Taxigutscheinen um
Original-Gutscheine handelt, die am DB-Wasserzeichen erkennbar sind. Kopien
dürfen nicht akzeptiert werden.
WICHTIGE INFORMATIONEN:
·
MERKBLATT
für Taxifahrer der Deutschen Bahn für das Verfahren
der Taxigutscheine (mit Muster) und der Kostenübernahme bei Unregelmäßigkeiten
im Zugverkehr!
·
Übersicht der autorisierten
Abrechnungsstellen (Zentralen) zum Herunterladen.
·
Muster der
Taxigutscheine/Hotelgutscheine zum Vergleichen.
Gerne können Sie als Taxibetrieb bei unserem Partner der Taxi-Vereinigung
Frankfurt am Main e.V. - als unsere autorisierte
Abrechnungsstelle - abrechnen.
Bitte dazu nachfolgendes beachten:
·
Bitte füllen Sie den
Taxigutschein/die Taxigutscheine entsprechend den Vorgaben komplett aus.
·
Legen Sie bitte eine Original Taxi-Quittung je Taxigutschein
komplett ausgefüllt mit Datum, Stempel und Unterschrift Ihres Taxibetriebes
versehen bei. Eine Rechnung wird nicht benötigt!
·
Bei einer Erstabrechnung geben Sie unbedingt auch Ihre Bankverbindung
bekannt.
Taxi-Vereinigung
Frankfurt am Main e.V.
Bahn-Taxigutscheinabrechnung
Breitenbachstraße
1
60487
Frankfurt
Bitte per Post an die angeführte Anschrift ausreichend frankiert
zusenden. Vielen Dank.
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Stand
Januar 2017 / Alle Angaben sind ohne Gewähr